StartUp kassiert Kampagnen-Verbot
Bei vergleichender Werbung ist für viele Schluss mit lustig – auch bei dem sonst so provokant werbenden Autoverleih Sixt. „Große Klappe – viel dahinter“, titelte das StartUp Tamyca auf einem seiner Werbeplakate und verglich damit seine Preise direkt mit denen von Sixt. Tamyca war etwa 60% günstiger und der Autoverleih Sixt not amused. Sixt ließ die StartUpper prompt abmahnen. Die verglichenen Preise seien Extrembeispiele und würden in die Irre führen.
Der Unterschied: Bei Tamyca handelt es sich nicht um einen klassischen Autoverleih, sondern um einen Car-Sharing-Service. Dahinter steckt eine Internetplattform, über die private Autovermieter ihre Wagen an andere Fahrer vermieten können. Tamyca wollte deutlich machen, dass Car-Sharing noch günstiger und umweltfreundlicher als Autovermietung ist.
Obwohl Tamyca gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegte, bekräftigte das Landgericht München seine Entscheidung und gab Sixt Recht: Der Preisvergleich ist irreführend – die Werbeattacke wurde gestoppt. Fazit: Sixt teilt in seinen Werbekampagnen zwar gern aus, kann aber nicht einstecken. "Die Old Economy hat noch nicht verstanden, dass neue Dienstleistungen die alten ersetzen und damit vom Verbraucher als etwas Vergleichbares wahrgenommen werden", zitierte www.spiegel.de den Tamyca-Chef Michael Minis.


